Nutzung einer Wohnung durch die (Schwieger-)Mutter ist nicht steuerbegünstigtEine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung liegt nicht vor, wenn die Wohnung vor der VeräuÃerung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14.11.2023 - IX R 13/23 entschieden. Die miteinander verheirateten Ehegatten überlieÃen eine ihnen gehörende Wohnung an die (Schwieger-)Mutter. Nach deren Ableben veräuÃerten die Ehegatten die Wohnung und machten für den hieraus erzielten Gewinn eine Steuerbefreiung wegen einer Selbstnutzung geltend. Dem ist der BFH entgegengetreten. Gemäà § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus Grundstücksverkäufen grundsätzlich als sogenanntes privates VeräuÃerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie binnen zehn Jahren stattfinden. Die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Steuer bei einer Selbstnutzung der Immobilie greift nur dann ein, wenn die Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst oder einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt wird. Keine Selbstnutzung liegt dagegen vor, wenn eine Wohnung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wird. (Pressemitteilung des BFH - zum Volltext des Urteils IX R 13/23 gelangen Sie hier.) |