Kinderfrei­betrag für 2014: Aussetzung der Voll­ziehung

Wie die Finanzverwaltung mitteilt, wird Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung in Rechtsbehelfsverfahren gegen Einkommensteuer-Festsetzungen für 2014 entsprochen, soweit sich unter Berücksichtigung eines um 72 Euro erhöhten Kinderfreibetrags je Kind eine Steuerminderung ergibt.

(Siehe BMF-Schreiben vom 11.04.2016 - IV A 3 - S 0338/07/10010)

Das BMF-Schreiben im Volltext