Berufs­kleidung: Kaufen, waschen und Steuern sparen

Soldaten, Köche und Geistliche haben eines gemeinsam: Sie tragen Berufskleidung. Berufskleidung ist Kleidung, die in der Regel ausschließlich während der Arbeitszeit getragen wird - wie eine Uniform oder eine Amtstracht.

Nehmen wir an, Ihr Chef zahlt Ihnen weder einen steuerfreien Zuschuss für die Anschaffung von Berufskleidung noch stellt er Ihnen die benötigten Kleidungsstücke kostenlos zur Verfügung.

Wenn das der Fall ist, können Sie alle Kosten rund um Ihre Berufskleidung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für Reinigung und Instandhaltung.

So setzen Sie die Kosten für die Berufskleidung ab

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Anschaffungskosten absetzen können:

  1. Kostet das Kleidungsstück weniger als 487,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) können Sie den Betrag in voller Höhe absetzen. Das bedeutet, Sie tragen die Kosten in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N ein.
  2. Kostet das Kleidungsstück mehr als 487,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) müssen Sie den Betrag abschreiben. Das heißt, dass Sie die Kosten mehrere Jahre in Ihrer Steuererklärung angeben, nämlich so lange, wie Sie die Kleidung voraussichtlich nutzen werden. Dementsprechend müssen Sie den Kaufpreis aufteilen. Bei einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren müssten Sie den Kaufpreis durch fünf teilen und jeweils in der Anlage N Ihrer Steuererklärung angeben, bis die fünf Jahre um sind.

Welches Kleidungsstück welche Nutzungsdauer hat, ist allerdings nicht festgelegt, Sie müssen die Dauer schätzen.

Pauschbetrag bei fehlenden Belegen

Sie haben sich Berufskleidung gekauft, aber die Belege nicht gesammelt? Dann können Sie in Ihrer Steuererklärung pauschal für Arbeitsmittel - zum Beispiel die Berufskleidung oder Fachzeitschriften usw. - einen Betrag von 110 Euro angeben. Bedingung dafür ist aber, dass es sich um typische Berufskleidung handelt - also beispielsweise die Zunftskleidung eines Kochs.

Reinigungskosten dürfen Sie schätzen

Sie waschen Ihre Berufskleidung in Ihrer privaten Waschmaschine zu Hause? Dann dürfen Sie die Kosten dafür schätzen und in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dafür müssen Sie vier Fragen beantworten:

  1. Wie viel wiegt Ihre Berufskleidung, die Sie waschen müssen? Bei Koch- und Buntwäsche geht der Fiskus von einer Waschmaschinenfüllung von fünf Kilogramm aus, bei Fein- oder Pflegeleichtwäsche von 2,5 Kilogramm.
  2. Wie waschen Sie Ihre Wäsche?
  3. Benutzen Sie einen Trockner und bügeln Sie?
  4. Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?

Sie haben die Antworten auf alle Fragen? Dann können Sie in folgender Tabelle der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ablesen, wie viel Sie ein Waschmaschinenlauf kostet:

1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen
Wäsche waschen        
Kochwäsche 90 Grad 0,77 €/kg 0,50 €/kg 0,43 €/kg 0,37 €/kg
Buntwäsache 60 Grad 0,76 €/kg 0,48 €/kg 0,41 €/kg 0,35 €/kg
Pflegeleichte Wäsche 0,88 €/kg 0,60 €/kg 0,53 €/kg 0,47 €/kg
         
Wäsche trocknen        
Ablufttrockner 0,41 €/kg 0,26 €/kg 0,23 €/kg 0,19 €/kg
Kondenstrockner 0,55 €/kg 0,34 €/kg 0,29 €/kg 0,24 €/kg
         
Bügeln        
Dampfbügeleisen 0,07 €/kg 0,05 €/kg 0,05 €/kg 0,05 €/kg

Rechenbeispiel:

Polizist Christian S. lebt mit seiner Frau zusammen. Er wäscht jede Woche 3 kg seiner Berufskleidung bei 60 Grad und 3 kg als pflegeleichte Wäsche. Die gesamte Wäsche (6 kg) trocknet er mit einem Kondenstrockner und bügelt sie anschließend. Abzüglich seines Urlaubs arbeitet Christian 46 Wochen im Jahr. So errechnet sich Christian die Reinigungskosten:

    46 Wochen x 0,48 € x 3 kg (60 Grad-Wäsche)
+ 46 Wochen x 0,60 € x 3 kg (pflegeleichte Wäsche)
+ 46 Wochen x 0,34 € x 6 kg (Kondenstrockner)
+ 46 Wochen x 0,05 € x 6 kg (Bügeleisen)
256,68 Euro

Ãœbrigens:

Natürlich können Sie Ihre Berufskleidung auch in die Wäscherei bringen und die Quittungen dazu einreichen.

(Auszug aus einer Information der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V.)