Geplante Ausweitung der Betriebs­prüfung belastet Rentenbei­tragszahler

Der Bund der Steuerzahler spricht sich dagegen aus, die Betriebsprüfung der Künstlersozialabgabe auszuweiten. Dieser Schritt hätte unangemessen hohe Kosten zur Folge. Zudem ist es ungerecht, diese Kosten der Rentenversicherung aufzubürden. Es ist nicht akzeptabel, dass die Rentenbeitragszahler für die Prüfungen der Künstlersozialkasse gerade stehen müssen. Das Bundeskabinett will am morgigen Mittwoch einen Entwurf zur Künstlersozialabgabe beraten.

Derzeit werden die betroffenen Unternehmen stichprobenartig geprüft. Künftig soll dies lückenlos erfolgen. Das würde unverantwortlich hohe Kosten mit sich bringen. Hier geht die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ausweitung der Prüfung 12,3 Millionen Euro pro Jahr verschlingt und zu Mehreinnahmen von 32 Millionen Euro führen wird. Bei Verwaltungsausgaben von rund 40 % des Aufkommens kann hier nicht von Effizienz die Rede sein. Demgegenüber ging die Deutsche Rentenversicherung im vergangenen Jahr von 50 Millionen Euro Kosten bei 16 Millionen Euro Mehreinnahmen aus.

Der BdSt fordert generell, auf die Erhebung der Künstlersozialabgabe zu verzichten. Sie belastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen mit unnötigen Bürokratiekosten. Wie ein rechtswissenschaftliches Gutachten aus dem Vorjahr zeigt, ist sie als rechtlich verfassungswidrig einzustufen. Deshalb sollte die Künstlersozialabgabe abgeschafft und die Künstlersozialversicherung mit anderen Mitteln finanziert werden. Das wäre ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)