Entwurf eines Betriebsrenten­stärkungsgesetzes

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesfinanzministerium haben ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze vorgelegt, das regelmäßig ab 2018 wirksam werden soll.

Danach wird u. a. die steuerliche Regelung bei Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG) verbessert, indem der Höchstbeitrag von 4 % auf 7 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung angehoben wird.

Daneben werden die steuerlichen Förderungen der Riester-Rente vereinfacht und optimiert sowie ein spezifisches Fördermodell für Geringverdiener eingeführt.

Einzelheiten siehe hier