Steuer­freie Fahrtkosten­zuschüsse ab 2019 möglich

Durch eine Gesetzesänderung können Arbeitgeber ab 01.01.2019 lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse an Arbeitnehmer für deren Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zahlen. Hierunter fallen auch unentgeltliche oder verbilligte Job-Tickets.

Ebenso steuerfrei ist ab 2019 die Überlassung von betrieblichen Fahrrädern und E-Bikes an Arbeitnehmer. Voraussetzung ist, dass die Arbeitgeber entsprechende Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringen; eine steuerfreie Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.