Finanz­reform der gesetz­lichen Krankenver­sicherung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.05.2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beraten und hierzu Stellung genommen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg bringen. Hierzu legt sie einen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zu finanzierenden Beitragssatz von 14,6 % fest. Den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von 0,9 %, den Krankenkassen bisher von ihren Mitgliedern erheben konnten, schafft der Gesetzentwurf ab.

Die hierdurch entstehende Finanzlücke von jährlich rund 11 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen durch individuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder decken. Damit könnten die Kassen ihre Beiträge oberhalb des Mindestsatzes von 14,6 % künftig selbst festlegen. Der Arbeitgeberanteil soll bei 7,3 % gesetzlich festgeschrieben bleiben.

(Aus einer Information des Bundesrates)