Grenze für gering­wertige Wirtschafts­güter soll angehoben werden

Mehr als 50 Jahre hat es gedauert. Jetzt haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, die Grenze für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 Euro auf 800 Euro anzuheben. Davon profitieren Unternehmer, die kleine Anschaffungen direkt im Jahr des Erwerbs als Betriebsausgabe absetzen können. Bisher mussten Gegenstände mit einem Wert von mehr als 410 Euro jahrelang in der Buchhaltung mitgeschleppt werden. Die aktuelle Änderung ist ein echter Beitrag zur Bürokratieentlastung. Abschreibungsregister, die bislang durch Bürostühle, Kaffeeautomaten oder Laptops aufgebläht wurden, wird es künftig nicht mehr geben. Der neue Grenzbetrag für GWGs soll ab dem 01.01.2018 gelten. Der Bund der Steuerzahler hatte bereits seit Jahren für eine Anpassung des GWG-Betrags gestritten. Der bisherige Betrag stammte noch aus dem Jahr 1965.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)