Vorzeitige Kapitalabfindung einer Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung

Der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2013 I R 89/12 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn eine einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Zusage auf laufende Rentenzahlungen entgegen der ursprünglichen Versorgungszusage vor Beendigung des Dienstverhältnisses in einem Einmalbetrag abgefunden wird. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch dann, wenn zeitgleich die für die Pensionszuage gebildete Pensionsrückstellung aufgelöst wird.

Das Urteil im Volltext

Siehe auch

Volltext zu Urteil I R 28/13