Kindergeld und Steueridenti­fikationsnummer

Ab dem 01.01.2016 ist für den Bezug von Kindergeld die Steueridentifikationsnummer des Kindes und des kindergeldberechtigten Elternteils der zuständigen Familienkasse mitzuteilen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Bundeszentralamt für Steuern