Privates VeräuÃerungsgeschäft: Der auÃerhalb der VeräuÃerungsfrist liegende Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung hindert die Besteuerung nichtMit Urteil vom 10.02.2015 IX R 23/13 hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen VeräuÃerungsfrist von zehn Jahren als sog. privates VeräuÃerungsgeschäft der Besteuerung unterliegt, auch wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung auÃerhalb dieser Frist liegt. Der Kläger hatte mit Kaufvertrag vom 03.03.1998 ein bebautes Grundstück - Betriebsanlage einer Eisenbahn - erworben und veräuÃerte dieses mit notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 30.01.2008. Der Vertrag wurde unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die zuständige Behörde dieses Grundstück von Bahnbetriebszwecken freistellt. Eine solche Freistellung erteilte die Behörde am 10.12.2008. Strittig war, ob der Gewinn aus der VeräuÃerung des bebauten Grundstücks zu versteuern war, weil die Bedingung in Form der Entwidmung erst nach Ablauf der zehnjährigen VeräuÃerungsfrist eingetreten war. Der BFH hat entschieden, dass ein (zu versteuerndes) privates VeräuÃerungsgeschäft (§ 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG vorliegt). Private VeräuÃerungsgeschäfte sind u. a. VeräuÃerungsgeschäfte bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und VeräuÃerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Entsprechend dem Normzweck, innerhalb der VeräuÃerungsfrist nur realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen der Einkommensteuer zu unterwerfen, ist für den Zeitpunkt der VeräuÃerung die beidseitige zivilrechtliche Bindungswirkung des Rechtsgeschäfts, das den einen Vertragspartner zur Ãbertragung des Eigentums auf den anderen verpflichtet, und nicht der Zeitpunkt des Bedingungseintritts entscheidend. Ab dem Vertragsschluss – im Urteilsfall am 30.01.2008 – bestand für keinen der Vertragspartner die Möglichkeit, sich einseitig von der Vereinbarung zu lösen. (Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs) |