ReferentenÂentwurf zu den SozialverÂsicherungsÂrechengröÃen 2020Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf zur SozialversicherungsrechengröÃenverordnung für 2020 vorgelegt. Mit der Verordnung über die SozialversicherungsrechengröÃen 2020 werden die maÃgeblichen RechengröÃen der Sozialversicherung gemäà der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2019) turnusgemäà angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die wichtigsten voraussichtlichen RechengröÃen für das Jahr 2020 im Ãberblick:
*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundeskabinetts und des Bundesrats. (Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) |