Vorläufige Steuerfest­setzung wegen Berück­sichtigung von Berufsaus­bildungs-/Studienkosten als Werbungs­kosten

Nachdem der BFH (siehe Beschlüsse vom 17.07.2014 VI R 2/12 und VI R 8/12) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt hat, ob das Abzugsverbot von Aufwendungen für die erste Berufsausbildung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben verfassungswidrig ist, erklärt die Finanzverwaltung ab sofort entsprechende Einkommensteuer-Festsetzungen für vorläufig.

Siehe hierzu im Einzelnen BMF-Schreiben vom 20.02.2015 - IV A 3 - S 0338/07/10010-04.

BMF-Schreiben vom 20.02.2015