ErschlieÃungsbeiträge im StraÃenbau sind keine HandwerkerleistungenMit seinem Urteil vom 25.10.2017 3 K 3130/17 entschied das FG Berlin-Brandenburg, dass für ErschlieÃungsbeiträge und StraÃenbaubeiträge die SteuerermäÃigung für Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG) nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Klägerin, deren Eigenheim bisher an einer unbefestigten SandstraÃe gelegen war, wurden von der Gemeinde nach Beginn des StraÃenbaus (erstmalige Herstellung einer asphaltierten StraÃe) im Streitjahr zur Finanzierung des beitragsfähigen ErschlieÃungsaufwands i. H. von 3.267,05 Euro in Rechnung gestellt. Die Klägerin machte einen darin enthaltenen Lohnkostenanteil von geschätzt 50 % gem. § 35a EStG geltend. Das Finanzamt lehnte die SteuerermäÃigung ab. Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Klage unbegründet ist, da es am notwendigen Haushaltsbezug der Handwerkerleistungen gem. § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG fehlt. Nach Auffassung des Senats sind z. B. Grundstückszufahrten ab Abzweigung von der eigentlichen StraÃe, die nur einem Grundstück dienen, grundstücksbezogen und damit haushaltsbezogen. Hingegen ist die StraÃe selbst, die das Gebiet durchzieht und an der mehrere Häuser liegen, wie hier, nicht grundstücksbezogen und damit nicht haushaltsbezogen. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das FG die Revision beim BFH zugelassen (Az.: VI R 50/17). |