Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt abgesenktDer Bundesrat hat am 07.10.2022 zahlreichen Ãnderungen bei den sogenannten Verbrauchsteuern zugestimmt, die der Bundestag am 22.09.2022 bereits beschlossen hatte. Eine der Ãnderungen betrifft die bereits in der Corona-Pandemie eingeführte StützungsmaÃnahme für die Gastronomie. Danach gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 %; ausgenommen hiervon sind Getränke. Die StützungsmaÃnahme wäre eigentlich Ende 2022 ausgelaufen. Die Verlängerung wurde nun bis Ende 2023 beschlossen. Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschlieÃend wie geplant in Kraft treten. (Auszug aus einer Veröffentlichung Bundesrat KOMPAKT) Die komplette Veröffentlichung finden Sie hier |