Gemein­nützigkeit von Vereinen durch Engagement für Flücht­linge nicht gefährdet

Die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen in gemeinnützigen Vereinen führt nicht dazu, dass die Gemeinnützigkeit der Vereine gefährdet wird. Das haben alle 16 Finanzminister/innen und -senator/innen der Länder in ihrer regulären Konferenz in Berlin einstimmig festgestellt.

Der Bund hat eine zügige Prüfung und - soweit überhaupt nötig - Klarstellung zugesagt, denn durch ein BMF-Schreiben war zwischenzeitlich Irritation entstanden, ob die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen dazu führen kann, dass ein gemeinnütziger Verein seine steuerliche Anerkennung verlieren kann, wenn die Beitragsfreiheit nicht in der Satzung geregelt ist.

Die für die Steuerverwaltung zuständigen Länder bejahen die Gemeinnützigkeit. Deshalb können die Vereine mit ihren Aktivitäten weitermachen. Wenn sich herausstellen sollte, dass doch noch eine Verwaltungsvorschrift geändert werden müsste, sollte der Bund dies zügig umsetzen. Auch dann werden die Vereine ihre Aktivitäten fortsetzen können.

(Auszug aus einer Pressemitteilung der FinSen Berlin)