Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der ZweitwohnungDer Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 03.04.2019 VI R 15/17 entschieden, dass für eine anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräuÃerte Wohnung die dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen ist. Nach Auffassung des Gerichts wird durch die Beendigung der doppelten Haushaltsführung und die VeräuÃerung der Wohnung der ursprünglich in der "beruflichen" Nutzung der Immobilie wurzelnde Veranlassungszusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aufgelöst und ein neuer - regelmäÃig nicht steuerbarer - Veranlassungszusammenhang mit dem VeräuÃerungsgeschäft begründet. (Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs) |